Was kostet unsere Gesundheit
(Regelungen bei den gesetzlichen Krankenkassen)
Teil 1: Überblick im Kostendschungel
Teil 2: Gesundheitsreform 2011
Teil 2: Gesundheitsreform 2011
So sehr man sich die Neuerungen auch anschaut: eine Reform die sich auf die Gesundheit der Menschen bezieht, ist partout nicht zu erkennnen.
Jahr für Jahr sterben allein 30.000 Menschen in deutschen Krankenhäusern durch Infektionen mit Krankheitserregern. Hygienemaßnahmen in deutschen Krankenhäusern, Verbesserung in der Pflege älterer oder hilfebedürftiger Menschen, die Rückbesinnung auf die Wichtigkeit von Vorsorgemaßnahmen wie z.B. auch zeitlich angemessenen Kuraufenthalten wären einge Reformpunkte gewesen, die das Wort "Gesundheitsreform" rechtfertigen würden - doch Fehlanzeige.
Es geht fast ausschließlich um den schnöden Mammon und hier kommt in den nächsten Jahren einiges auf die Versicherten zu.
Eine der wenigen Änderungen, die sich nicht auf Kostenregulierung bezieht und für den Patienten einen wirklichen und beitragsfreien Zusatznutzen verspricht, stellen wir voran:
Kostenlose Patientenberatung
Ab sofort gehört eine unabhängige Patienten-
beratung in Deutschland zur Regelversorgung. Kostenlos und anonym kann sich jeder Bürger telefonisch, im Internet oder persönlich in bisher 22 Beratungsstellen bundesweit informieren. Zu den beratenden Experten gehören Mediziner und Juristen. Die 'UPD – Unabhängige Patientenberatung Deutschland' ist ein gemeinnütziger Zusammenschluss unabhängiger Beratungsstellen.
(Quelle: bmg.bund.de/glossarbegriffe/was-aendert-sich-2011.html)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.upd-online.de.
Krankenkassenbeitrage - Erhöhung seit 1.1.
und weitere Belastungen in der Zukunft
Zukünftig werden die prozentualen Anhebungen bei den Krankenkassenbeiträgen ausschließlich bei den Angestellten steigen - die prozentuale Belastung der Arbeitgeber wird sich nicht erhöhen.
Die Erhöhung ab 1. Januar 2011
Die zwischenzeitlich abgesenkten Krankenkassenbeiträge werden auf den Stand von Anfang 2009 zurückgesetzt und somit im Vergleich zum Vorjahr wieder angehoben: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt seit 1.Januar 15,5 Prozent (statt 14,9 Prozent in 2010).
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil - aktuell
Derzeit müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Beitrag noch nahzu teilen. Von den 15,5 Prozent, die ein Angestellter von seinem Lohn abführen muss, fallen 8,2 Prozent auf ihn und 7,3 Prozent auf seinen Arbeitgeber.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil - zukünftig
Mit der Reform 2011 hat der Gesetzgeber beschlossen, den Arbeitnehmeranteil zukünftig auf 7,3 prozent einzufrieren.
Das bedeutet: alle zukünftigen Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge gehen ausschließlich zu Lasten des Arbeitnehmers. Da sich der prozentuale Anteil grundsätzlich auf den Lohn bezieht, zahlt der Arbeitgeber zuküntig nur höhere Beiträge, wenn der Lohn seines Angestellten steigt.
Zusatzbeiträge -
hier kann es langfristig richtig teuer werden
Derzeit erheben noch wenige Krankenkassen Zusatzbeiträge. Einige Kassen haben in letzter Zeit kräftig damit geworben, dass sie noch keine Zusatzbeiträge erheben werden und damit viele Neukunden gewinnen können - doch es bleibt nur eine Frage der Zeit, wann auch sie ihre Kunden zur Kasse bitten werden.
In den Folgejahren können allein über die Zusatzbeiträge Erhöhungen auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zukommen, die viele hundert Euro im Jahr ausmachen:
Die Krankenkassen dürfen zukünftig Zusatzbeiträge erheben, ohne eine Höchstgrenze einhalten zu müssen! - der Wechsel zu anderen Kassen soll statt dessen erleichtert werden - ein stärkerer Wettbewerb der Kassen als bisher wird erwartet - viele Mitglieder werden vielleicht sogar aus Kostengründen wechseln müssen.
Die zuvor bestehende Regelung, dass der Zusatzbeitrag nur 1 Prozent des Bruttolohnes betragen darf fällt weg. Der Betrag gilt zunächst für alle Versicherten gleichermaßen - unabhängig vom Einkommen. Um die Sache nicht ausufern zu lassen, wird jedes Jahr ein durchschnittlicher gesetzlicher Zusatzbeitrag bestimmt, der für einen gewissen Ausgleich sorgen soll - dieser Ausgleich wird aber erst mit den Beiträgen verrechnet, die über 2 Prozent vom Bruttolohn hinausgehen.
Die Erstattung eines Teilbetrages wird tatsächlich erst für die meisten Versicherten in ca. 3-4 Jahren wirsam werden, wenn die Zusatzbeiträge die Belastunsgsgrenzen übersteigen:
die Belastungsgrenze beträgt bei einem Einkommen von lediglich 800 Euro brutto immerhin stolze 16 Euro pro Monat. Ob die gefühlte Belastungsgrenze für Geringverdiener nicht deutlich darunter liegt, darf angenommen werden.
Bei einem Einkommen von 2000 Euro brutto sind es 40 Euro im Monat, die vom Versichterten allein getragen werden müssen, wenn die Zusatzbeiträge in der Zukunft diese Höhe von 40 Euro ereicht haben werden. Das sind stolze 480 Euro pro Jahr.
Für die Zukunft werden die Zusatzbeiträge wie folgt geschätzt:
Für 2012 auf monatlich 5 Euro,
für 2013 auf 9 Euro,
für 2014 zwischen 10 und 16 Euro,
bis 2020 erwarten Experten bis zu 60 Euro.
(Quelle: TK-Medienservice Gesundheitsreform - Was ändert sich?)
Ausgenommen von den Zusatzbeiträgen sind derzeit u.a. Harz4-Empfänger, sowie Empfänger von
Kranken-, Mutterschaft- und Elterngeld.
Kostenerstattung statt Sachleistungsprinzip
Wer mag, darf zukünftig unter dem Wahltarifnamen "Kostenerstattung", seine Arztrechnung selber zahlen. Diese reicht er dann bei seiner Krankenkasse ein und bekommt den Betrag rückerstattet, der für diese Leistung von den Kassen vorgesehen ist. Ein Wechsel ist nach 3 Monaten zurück in das bisherige Sachleistungsprinzip jederzeit möglich.
Was ändert sich noch:
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde um einen Prozentpunkt gesenkt, so dass Einkommen über 3.712,50 Euro im Monat (44.550 Euro im Jahr) keine höheren Beiträge zahlen, als bis zu dieser Bemessungsgrundlage.
Der Wechsel zu anderen Kassen der GKV oder auch zu Privaten Kassen wird leichter werden, besonders wenn die Zusatzbeiträge angehoben werden.
Einige 3-jahres Bindungen an Krankenkassen über die Zusatztarife werden auf 1 Jahr reduziert.
Mindestens 10 Prozent aller Mitglieder werden bis Ende 2010 eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, in der weiter als bisher (über den Chip auf der Versichertenkarte), wichtige patientenbezogene Daten gespeichert werden.
Weitere Änderungen der Gesundheitsreform 2011 beziehen sich auf Abrechnungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Wichtiger Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels haben wir sehr sorgfältig recherchiert. Dennoch kann sich auch mal ein Fehler einschleichen, Bestimmungen nicht mehr gültig sein, weil vor Ihrer Lektüre des Artikels möglicherweise eine gesetzliche Änderung eingetreten ist. Ebenso erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit - dafür ist dieses Thema leider zu komplex.
Wir hoffen, Ihnen dennoch einen gut verständlichen Überblick gegeben zu haben.
Ihr PORTALgesund Team
(Diese Webseite haben wir am 03.01.2011 ins Netz gestellt.)
>> Teil 1: Überblick im Kostendschungel
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